Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte

Wie möchten Sie darauf hinweisen, dass Kapitaleinkünfte, die nicht dem Steuerabzug an der Quelle unterliegen, durch den Empfänger in seiner Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Darunter fallen insbesondere auch Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen den Verfahrensbeteiligten im Privatbereich abgewickelt werden und die ebenfalls zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen.

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