Wie möchten Sie darauf hinweisen, dass Kapitaleinkünfte, die nicht dem Steuerabzug an der Quelle unterliegen, durch den Empfänger in seiner Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Darunter fallen insbesondere auch Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen den Verfahrensbeteiligten im Privatbereich abgewickelt werden und die ebenfalls zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen.
