Aila Paulus und Hendrik M. Kupfernagel sind die Steuerberater, die hinter Hagemann & Kollegen stehen.
Author : jo
Gabriele Marbs
Frau Marbs unterstützt unsere Kanzlei seit 2017 als Bilanzbuchhalterin.
Kaees Rostum
Herr Rostum macht eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten in unserem Unternehmen.
Maren Schnelle
Seit April 2009 ist Frau Schnelle nicht nur als Empfangssekretärin, sondern auch unterstützend bei der Finanzbuchhaltung tätig. Nach ihren Ausbildungen war sie bei mittelständischen Unternehmen in Hamburg und im Umland als Empfangssekretärin, Bankett- und Empfangsleiterin beschäftigt. Am 08. Oktober 2020 erwarb sie nach erfolgreich absolvierten Lehrgängen den Titel der zertifizierten Finanzbuchhalterin.
Daniela Weise
Frau Weise ist seit September 2007 in unserer Kanzlei beschäftigt und in allen Sachbearbeiterbereichen eingesetzt (Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Abschlusserstellung). Durch die Kanzlei wurden viele Fortbildungen ermöglicht, u. a. ein erfolgreicher Lehrgang, mit dem sie den Titel der zertifizierten Finanzbuchhalterin erwarb.
Hendrik M. Kupfernagel
Dipl.-Kfm. Hendrik M. Kupfernagel ist als Steuerberater und Geschäftsführer tätig. Er ist in Hamburg geboren und hat dort studiert. Seinen Berufseinstieg hatte er in der Wirtschaftsprüfung und ist seit 2011 in der Steuerberatung tätig.
Aila Paulus
Seit Januar 2017 ist Dipl.-Kffr. Aila Paulus als Steuerberater und Geschäftsführer in das Unternehmen eingetreten. Nach ihrer Ausbildung zur Steuerfachangestellten hat sie in Lüneburg studiert. Zum Steuerberater wurde sie im April 2012 bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen bestellt.
Ulrike Aschenbrenner
Frau Aschenbrenner ist seit 2007 als Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin in unserer Kanzlei tätig. Ihr Aufgabengebiet umfasst die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen, Steuererklärungen, Buchhaltung und Lohn.
Stefanie Mägert
Seit Anbeginn ihrer Tätigkeiten ist Frau Mägert die Zufriedenheit der Mandanten eine Herzensangelegenheit. Sie möchte nicht nur durch fachliche Kompetenz sondern auch mit Menschlichkeit überzeugen; deshalb nimmt sie sich für jeden Mandanten ausreichend Zeit um die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu schaffen.
Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei
Ab dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.